Was ist der gemeine Wert?

Was ist der gemeine Wert?

Der gemeine Wert ist der steuerliche Wert einer Immobilie. Er wird durch das zuständige Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz (BewG) festgesetzt.

Wenn Sie oder Ihr Steuerberater der Auffassung sind, dass dieser Wert zu hoch ist, haben Sie nach § 198 BewG die Möglichkeit, durch ein Verkehrswertgutachten den Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes zu erbringen.

Ein Verkehrswertgutachten wird nicht nach dem Bewertungsgesetz, sondern nach der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV von einem Immobiliensachverständigen erstellt.

Als HypZert – Gutachter verfüge ich mit der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 über die notwendige Qualifikation und berate Sie gerne in einem für Sie unverbindlichen Erstgespräch. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder auf Ihre Mail-Anfrage!

 

Noch ein paar Background-Informationen zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Was bedeutet „Zertifizierter Immobiliensachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024)“ ?

Als unabhängige und neutrale Institution bescheinigt die Zertifizierungsstelle mit der Verleihung eines Zertifikats die Qualifikation des Immobiliensachverständigen. Es gibt mehrere Einrichtungen, die Immobiliensachverständige zertifizieren (lateinisch: certum facere: sicher machen). Nur wenige Zertifizierungsstellen vergeben den Zertifizierungstitel Zertifizierter Immobiliensachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Der Begriff „Zertifizierung“ ist gesetzlich nicht geschützt

Allein durch den Nachweis eines Zertifikats lässt sich  jedoch nicht erkennen, über welche Qualifikation der Immobiliensachverständige tatsächlich verfügt, weil der Begriff „Zertifizierung“ gesetzlich nicht geschützt ist.

Qualitätsnachweis durch Akkreditierung und Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Innerhalb der Europäischen Union sollen gemeinsame Qualitätsstandards dazu beitragen, Vertrauen in die gegenseitige Anerkennung von Prüfungsverfahren zu bilden. Seit 2003 gilt für Personalzertifizierungen die DIN EN ISO/IEC 17024 (aktualisiert 2012), die jedoch lediglich allgemeine Anforderungen ohne immobilienwirtschaftliche Fachspezifizierungen enthält.

Die fachliche Qualifikation von Immobiliensachverständigen wird durch die Akkreditierung der jeweiligen  immobilienwirtschaftlichen Weiterbildungsträger entsprechend der DIN EN ISO/IEC 17024 gewährleistet. Immobilienwirtschaftliche Zertifizierungssinstitutionene, die einerseits umfassende immobilienwirtschaftliche Fachkompetenz prüfen UND über diese Akkreditierung verfügen, sind beispielsweise die HypZert GmbH und die DIA Consulting AG, an denen ich meine Zertifizierungen erworben habe.

Zertifizierungsinstitutionen heben sich durch die Akkreditierung entsprechend der DIN EN ISO/IEC 17024 deutlich von der grundsätzlich ungeschützten Begrifflichkeit der „Zertifizierung“ ab, die allein keine Aussage über die Qualifikation von Sachverständigen zulässt. Akkreditieren bedeutet dabei die förmliche Anerkennung der Kompetenz einer autorisierten Zertifizierungsstelle durch einen unabhängigen Dritten, der auf nationaler Ebene agiert.

Meine persönliche Entscheidung

Ich habe mich aus den oben genannten Gründen bewusst für die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 entschieden. Dieser Nachweis garantiert dem Auftraggeber, dass der Gutachter nach eindeutig definierten, einheitlichen und vor Allem auch international anerkannten Qualitätsstandards arbeitet!

Ich bin Zertifizierter Immobiliensachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024) und verfüge über die

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter Wissenswertes. Sie können dort nach verschiedenen Themen selektieren, die für Sie besonders interessant sind!