Sie möchten den Marktwert Ihrer Immobilie in den Regionen Essen oder Pulheim wissen?
Ich bin Immobiliengutachter in Essen und Pulheim mit über 30-jähriger Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und sowohl von der HypZert GmbH und der DIA Consulting AG zertifiziert (DIN EN ISO/IEC 17024).
Seit Anfang der 90er Jahre bin ich in unterschiedlichen, anspruchsvollen Tätigkeitsfeldern der Immobilienwirtschaft tätig. Aus meinen Büros an der Stadtgrenze Essen / Bochum und in Pulheim bei Köln betreuen wir Sie in beiden Regionen.
können zum Beispiel sein:
Wenn Sie den Marktwert Ihrer Immobilie wissen möchten, rufen Sie mich gerne an und schildern mir Ihr Anliegen. Sie erhalten daraufhin eine zielgerichtete und kostenlose Erstberatung und nachfolgend ein für Sie unverbindliches, schriftliches Angebot. Nach Annahme vereinbaren wir einen Besichtigungstermin, in dem ich (bei Eigenheimen) die gesamte Immobilie und bei größeren Immobilien (z.B. Mehrfamilienhäuser und Bürokomplexe) einen repräsentativen Teil der Immobilien besichtige. Die Besichtigung wird mit Ihrem Einverständnis fotografisch dokumentiert. Auf der Grundlage der vor Ort festgestellten Sachverhalte, weitergehender eigener Markt- und Standortrecherchen und zusätzlicher Unterlagen (z.B. Grundbuch, Grundrisszeichnungen und Flächenberechnungen) erstelle ich das Gutachten. Sie erhalten das Gutachten dann als Papierausdruck (Spiralbindung) und in elektronischer Form.
Die Begriffe Immobiliengutachter und Immobiliensachverständiger sind inhaltlich gleichbedeutend.
Die Bezeichnungen Verkehrs- und Marktwert sind zwei unterschiedliche Bezeichnungen, die inhaltlich gleichbedeutend sind. Der Begriff Marktwert spieglt dabei die Anglisierung der Sprache auch im Immobilienbereich wieder. Internationale Immobilienexperten können sich unter dem Begriff Marktwert ("market value") mehr vorstellen als unter dem klassischen deutschen Begriff Verkehrswert.
Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert als der Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlungen beziehen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Gewöhnlicher Geschäftsverkehr heißt, dass beispielsweise Verkäufe unter Verwandten oder im betrieblichen Bereich unter Firmentöchtern ausgeschlossen werden.
Ein Vollgutachten umfasst rund 30 bis 40 Seiten Text zuzuglich Anhänge. Es besteht inhaltlich aus folgenden exemplarischen Teilen, die je nach Objekt im Einzelfall abweichen können.
Das Deckblatt umfasst die wesentlichen Rahmendaten, nämlich die Adresse, den Verkehrswert, den Wertermittlungs- und den Qualitätsstichtag, den Auftraggeber sowie den Verfasser. Daran schleßt sich das Inhaltsverzeichnis und das Übersichtsblatt mit einer etwas ausführlichern Eckdatenzusammenfassung des Gutachtens an.
Im ersten Kapital wird der Verwendungszweck des Gutachtens zusammengefasst. Nach einer Analyse der Grundbuchdaten, insbesondere des Bestandsverzeichnisses und der Lasten und Beschränkungen (Abt. II) erfolgt eine Lagebeschreibung des Grundstücks sowie eine Objektbeschreibung des auf dem Grundstück stehenden Gebäudes.
Das Herzstück des Gutachtens ist schließlich die eigentliche Wertermittlung. Abschließend erfolgt die Beschreibung des Verkehrswertes.
Im Anhang befinden sich beispielsweise Lageplan, Flurkarte, Grundrisse und in jedem Fall eine ausführliche Fotodokumentation, es sei denn, Sie wünschen diese nicht.
02.01.2023
14.12.2022
16.06.2020
Erstellt mit Franz Josef Theme und WordPress.