Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten)

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Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten)

Grundsätzliches

Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten)

Ein  Marktwertgutachten oder auch Verkehrswertgutachtens ist regelmäßig dann sinnvoll, wenn es darum geht, sich beispielsweise in einer Erbengemeinschaft oder bei einer Trennung außergerichtlich oder auch gerichtlich zu einigen. Selbstverständlich kommt ein Verkehrswertgutachten auch noch bei weiteren Anlässen zum Einsatz, beispielsweise bei steuerlichen Anlässen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes oder bei Immobilienankäufen oder -verkäufen.

Begrifflichkeiten

Der Markt- bzw- Verkehrswert sind zwei unterschiedliche Begriffe, die materiell miteinander identisch sind. Die Einführung des Begriffs Marktwert erfolgte im Zuge einer Direktive des Europäischen Rates und international gebräuchlicher Marktwertdefinitionen. Internationale Immobilienexperten können sich unter dem Begriff Marktwert ("market value") mehr vorstellen als unter dem klassischen deutschen Begriff Verkehrswert.

Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert als der Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlungen beziehen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Mit dem Begriff gewöhnlicher Geschäftsverkehr sollen beispielsweise Verkäufe unter Verwandten ausgeschlossen werden.

Die Begriffe Marktwertgutachten und Verkehrswertgutachten sind daher inhaltlich identisch.

Was bedeutet das für Sie?

Bei einem Immobilienkauf oder -verkauf bildet der Verkehrswert (Marktwert) den entscheidenden Preis-Maßstab für eine angemessene Vergütung. Bei einem Immobilienkauf oder -verkauf liefert ein Verkehrswertgutachten ein fachlich fundiertes, unabhängiges und unparteiisches Testat über den Wert der Immobilie.

Auch vor Gericht wird ein Verkehrswertgutachten herangezogen, wenn zwischen zwei Parteien Uneinigkeit über die Höhe einer angemessenen Vergütung für eine Immobilie besteht.

Ihr Nutzen:

  • Ein unrealistisch hoher Angebotspreis führt in der Regel nicht zum erwünschten Verkauf, sondern "verbrennt" im Gegenteil die Immobilie. Wenn Interessenten das Objekt im Internet beobachten und feststellen, dass der Angebotspreis in regelmäßigen Abständen gesenkt wird, bieten sie gar nicht mehr, sondern warten ab, wie stark er noch fällt.
  • Ebensowenig möchten Sie als Eigentümer Ihre Immobilie "unter Wert" verkaufen.
  • Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten hilft Ihnen bei der eigenen Preisfindung und gibt Ihnen Sicherheit bei der Preisargumentation gegenüber Ihrem Käufer / Verkäufer.