Der Verkehrswert einer Immobilie ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Sehr vereinfacht ausgedrückt:
Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, der voraussichtlich zum Wertermittlungsstichtag (i.d.R. ist das der Tag der Besichtigung) zu erzielen ist. Weitere Informationen zum Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie und zu Verkehrswertgutachten finden Sie hier.