Der gemeine Wert ist der steuerliche Wert einer Immobilie. Er wird durch das zuständige Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz (BewG) festgesetzt.
Wenn Sie oder Ihr Steuerberater der Auffassung sind, dass dieser Wert zu hoch ist, haben Sie nach § 198 BewG die Möglichkeit, durch ein Verkehrswertgutachten den Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes zu erbringen.
Ein Verkehrswertgutachten wird nicht nach dem Bewertungsgesetz, sondern nach der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV von einem Immobiliensachverständigen erstellt.
Als HypZert – Gutachter verfüge ich über die notwendige Qualifikation und berate Sie gerne in einem für Sie unverbindlichen Erstgespräch. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder auf Ihre Mail-Anfrage!