Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Einer Immobilienbewertung auf einem Onlineportal verursacht zwar keine oder sehr geringe Kosten. Sie berücksichtigt aber individuelle Eigenschaften der Immobilie nicht oder nur sehr pauschal. Solche Eigenschaften können beispielsweise der Bauzustand, die Ausstattung, oder die Terrasse sein.
Eine Immobilienbewertung aus dem Internet kann daher keine zuverlässige Aussage darüber liefern, ob die gefundene Immobilie zu teuer oder – aus Verkäufersicht – zu preiswert ist. Schon gar nicht erfahren sie dabei von einem Immobiliengutachter, ob die Immobilie möglicherweise mit Rechten belastet ist und welchen Werteinfluss diese haben. Solche Rechte können beispielsweise Wege- oder Leitungsrechte sein, aber auch Wohn- und Nießbrauchrechte oder auch Bergschädenminderungsverzichte fallen in den Bereich der sogenannten Dienstbarkeiten.
Vor Gericht und beim Fiskus ist ein Immobiliengutachter Pflicht!
Auch wer eine Eigentumswohnung oder sein Haus schnell verkaufen und dabei weder einen zu geringen Preis erzielen noch die Immobilie zu lange inserieren will, benötigt dafür ein fundiertes Gutachten, das einen realistischen Verkehrswert der Immobilie ausweist. Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter ist dabei immer zu Neutralität und Objektivität verpflichtet.
Das gilt erst recht bei familiären Vermögensauseinandersetzungen, wie beispielswiese in Erbengemeinschaften, einer Scheidung, Streit mit dem Finanzamt über die Höhe der Erbschaftsteuer oder, falls die Immobilie einem Unternehmen gehört, bei der Bewertung von dessen stillen Reserven. Landen solche Konflikte vor Gericht, ordnet meist der Richter die Erstellung eines Immobiliengutachtens an.
Vollgutachten, Gutachterliche Stellungnahme oder mündliche Preisberatung? Die Kosten unterscheiden sich erheblich!
Welche Kosten für ein Immobiliengutachten anfallen, hängt von der Art des Gutachtens sowie davon ab, und davon, wer es erstellt.
Das Honorar für ein Vollgutachten orientiert sich an der Empfehlung des bvs (Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) und umfasst in der Regel ein Verkehrswert- (Martwertgutachten. Ein 30- bis 40-seitiges gerichtsfestes Vollgutachten eines qualifizierten Sachverständigen (zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder öffentlich bestellt und vereidigt) mit einer umfangreichen Dokumentation der Immobilie als Anhang kostet in der Regel rund 0,5 bis 1,0 % des Verkehrswertes zzgl. Mehrwertsteuer. Ist seine Erstellung besonders aufwendig, weil die Immobilie sehr groß oder stark sanierungsbedürftig ist, können die Kosten auch bis zu 1,5 % des Verkehrswertes der Immobilie betragen.
Die Kosten für eine Gutachterliche Stellungnahme mit wenigen Seiten fallen dagegen mit ab rund 1.500 Euro zzgl. Mehrwertsteuer moderat aus. Es umfasst dafür aber auch nur ca. 30 Seiten und liefert lediglich einen Orientierungswert dazu, welchen Preis das Haus oder die Wohnung am Markt erzielen würde. Für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie reicht dies aber oft aus.
Abschließend gibt es noch die Möglichkeit einer mündlichen Preisindikation. Dies ist die preiswerteste Möglichkeit, vergleichbar mit einem Kurzgutachten, nur mit dem Unterschied, dass keine schriftliche Ausarbeitung erfolgt und Sie lediglich mündlich einen Wert genannt bekommen.
Die vorgenannten Preise sind grobe Orientierungswerte, die im Einzelfall abweichen können.
Und nun?
Rufen Sie mich jetzt an oder schicken Sie mir eine Mail! Ein Erstberatungsgespräch ist für Sie selbstverständlich kostenlos! In dieser Erstberatung erfahren Sie, welche Unterlagen ich für die Erstellung Ihres Gutachtens benötige. Danach erhalten Sie ein für Sie unverbindliches schriftliche Angebot und können damit frei entscheiden, ob Sie es annehmen möchten.