Bei einem Verkehrswertgutachten für das Finanzamt handelt es sich genau genommen um ein Verkehrswertgutachten für den Steuerpflichtigen. Hat zuvor das Finanzamt den gemeinen Wert (das ist der Immobilienwert, den das Finanzamt ermittelt) zu hoch angesetzt, so hat der Steuerpflichtige nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG) die Möglichkeit, durch ein Verkehrswertgutachten den Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes zu erbringen. § 198 Bewertungsgesetz (BewG) wird daher auch als Escape-Klausel bezeichnet.
Ein solches Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes wird nur dann vom Finanzamt anerkannt, wenn es entweder
- von einem Sachverständigen, der über eine Zertifizierung von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle verfügt oder
- vom Gutachterausschuss vor Ort oder
- von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
angefertigt wurde. Als HypZert – Gutachter verfüge ich über die og Qualifikation und berate Sie gerne in einem für Sie unverbindlichen Erstgespräch. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder auf Ihre Mail-Anfrage!