Der Verkehrs- bzw Marktwert sind zwei unterschiedliche Begriffe, die materiell miteinander identisch sind. Die Einführung des Begriffs Marktwert erfolgte im Zuge einer Direktive des Europäischen Rates und international gebräuchlicher Marktwertdefinitionen. Internationale Immobilienexperten können sich unter dem Begriff Marktwert („market value“) mehr vorstellen als unter dem klassischen Deutschen Begriff Verkehrswert.
Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert als der Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlungen beziehen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Mit dem Begriff gewöhnlicher Geschäftsverkehr sollen beispielsweise Verkäufe unter Verwandten ausgeschlossen werden.