Bundesrat beschließt Grundsteuerreform

Am 8.11.2019 hat der Bundesrat der Grundsteuerreform zugestimmt. Diese ist nun bis zum 31.12.2024 inhaltlich festzulegen und wird ab dem 01.01.2025 wirksam. Bis dahin gelten die jetzigen Steuerbestimmungen.

Bestimmungsgrößen der neuen Gundsteuer werden sein:

  • Der Bodenwert (Bodenrichtwerte),
  • Das Alter der Gebäude,
  • Bundesweit einheitliche Mietansätze (regional angepasst)

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, in dem die bisherige Einheitsbewertung des Grundbesitzes für Grundsteuerzwecke für verfassungswidrig erklärt worden ist, musste der Gesetzgeber bis spätestens zum 31.12.2019 die Grundsteuer reformiert haben.