Begrifflichkeiten/Synonyme
Vollgutachten
Ein Vollgutachten umfasst rund 30 bis 40 Seiten Text zuzuglich Anhänge. Es besteht inhaltlich aus folgenden exemplarischen Teilen, die je nach Objekt im Einzelfall abweichen können.
Das Deckblatt umfasst die wesentlichen Rahmendaten, nämlich die Adesse, den Verkehrswert, den Wertermittlungs- und den Qualitätsstichtag, den Auftraggeber sowie den Verfasser. Daran schleßt sich das Inhaltsverzeichnis und das Übersichtsblatt mit einer etwas ausführlichern Eckdatenzusammenfassung des Gutachtens an.
Im ersten Kapital wird der Verwendungszweck des Gutachtens zusammengefasst. Nach einer Analyse der Grundbuchdaten, insbesondere des Bestandsverzeichnisses und der Lasten und Beschränkungen (Abt. II) erfolgt eine Lagebeschreibung des Grundstücks sowie eine Objektbeschreibung auf dem Grundstück stehenden Gebäudes.
Das Herzstück des Gutachtens ist schließlich die eigentliche Wertermittlung. Abschließend erfolgt die Beschreibung des Verkehrswertes.
Im Anhang befinden sich besipielsweise Lageplan, Flurkarte, Grundrisse und in jedem Fall eine ausführliche Fotodokumentation, es sei denn, sie wünschen diese nicht.
Was ist der Unterschied zwischen dem Verkehrswert und dem Marktwert?
Der Verkehrs- bzw Marktwert sind zwei unterschiedliche Begriffe, die materiell miteinander identisch sind. Die Einführung des Begriffs Marktwert erfolgte im Zuge einer Direktive des Europäischen Rates und international gebräuchlicher Marktwertdefinitionen. Internationale Immobilienexperten können sich unter dem Begriff Marktwert („market value“) mehr vorstellen als unter dem klassischen Deutschen Begriff Verkehrswert.
Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert als der Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlungen beziehen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Mit dem Begriff gewöhnlicher Geschäftsverkehr sollen beispielsweise Verkäufe unter Verwandten ausgeschlossen werden.
Unterschied Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständiger?
Die Begriffe Immobiliengutachter und Immobiliensachverständiger sind inhaltlich gleichbedeutend.