Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen sieht vor, dass ein zusätzlicher § 22a in das Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen wird, der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert.
Dieses Vorhaben konterkariert jedoch die bisherige Bundespolitik. Diese Auffassung vertritt auch Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte der Union (Quelle: Immobilien-Zeitung, Ausgabe 23/2020 vom 4.6.20). Mit dem – ebenfalls stark umstrittenen Baukindergeld stellt die Regierung viele Milliarden Euro zur Verfügung, um Eigentumsbildung zu fördern, die nun erschwert werden soll.
Zudem existiert ja mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB bereits eine Rechtsnorm, die auf die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ausgerichtet ist (Milieuschutz).
Man darf gespannt sein auf zahlreiche kontroverse Diskussionen zu diesem Gesetzentwurf im Bundestag und in den Ausschüssen.