Die Bezeichnungen Verkehrs- und Marktwert sind zwei unterschiedliche Bezeichnungen, die inhaltlich gleichbedeutend sind. Der Begriff Marktwert spieglt dabei die Anglisierung der Sprache auch im Immobilienbereich wieder. Internationale Immobilienexperten können sich unter dem Begriff Marktwert („market value“) mehr vorstellen als unter dem klassischen deutschen Begriff Verkehrswert.
Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert als der Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlungen beziehen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Gewöhnlicher Geschäftsverkehr heißt, dass beispielsweise Verkäufe unter Verwandten oder im betrieblichen Bereich unter Firmentöchtern ausgeschlossen werden.