Honorar

Immobiliengutachter - Zertifizierung HypZert (F)
Immobiliengutachter - Zertifizierung DIAZert (F)

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Vor Gericht und beim Fiskus ist ein zertifizierter Immobiliengutachter Pflicht!

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Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen und dabei weder einen zu geringen Preis erzielen noch die Immobilie zu lange inserieren möchten, benötigen Sie dafür ein fundiertes Gutachten, das einen realistischen Verkehrswert der Immobilie ausweist. Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter ist dabei immer zu Neutralität und Objektivität verpflichtet.

Das gilt erst recht bei familiären Vermögensauseinandersetzungen, wie beispielswiese in Erbengemeinschaften, einer Scheidung, Streit mit dem Finanzamt über die Höhe der Erbschaftsteuer oder, falls die Immobilie einem Unternehmen gehört, bei der Bewertung von dessen stillen Reserven. Landen solche Konflikte vor Gericht, ordnet meist der Richter die Erstellung eines Immobiliengutachtens an.

Vollgutachten, schriftliche Kaufpreiseinschätzung oder mündliche Kaufpreiseinschätzung?

Welche Kosten für ein Immobiliengutachten anfallen, hängt von der Art des Gutachtens ab. Hier biete ich Ihnen die folgenden drei Möglichkeiten an:

  1. Ein Verkehrswert-/ Marktwertgutachten nach § 194 BauGB (oder auch Vollgutachten) eignet sich zur Vorlage bei Gericht oder beim Finanzamt. Es beinhaltet zusätzlich zum Verkehrswert der Immobilie eine umfangreiche Beschreibung der Immobilie, ihrer Lage- und Baueigenschaften inklusive des Bodens, auf dem die Immobilie aufsteht. Ein Verkehrswert-/ Marktwertgutachten umfasst in der Regel mindestens 30 bis 40 Seiten.
    Das Honorar orientiert sich an der Empfehlung des bvs (Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) und beträgt in der Regel rund 0,5 bis 1,0 % des Verkehrswertes zzgl. Mehrwertsteuer. Ist seine Erstellung besonders aufwendig, weil die Immobilie sehr groß oder stark sanierungsbedürftig ist, können die Kosten auch bis zu 1,5 % des Verkehrswertes der Immobilie betragen.
  2. Eine schriftliche Kaufpreiseinschätzung bietet sich beispielsweise für die Planung von Kauf oder Verkauf einer Immobilie an. Sie enthält zusätzlich zur Kaufpreiseinschätzung eine grobe und vereinfachte Beschreibung der wesentlichen Bewertungsparameter des angewendeten Wertermittlungsverfahrens. Die weiteren beschreibenden Teile (z.B. Lagebeschreibung und Gebäude- bzw. Baubeschreibung) erfolgen in sehr verkürzter Form, die nicht den hohen formellen Anforderungen des § 194 BauGB entspricht. Die schriftliche Kaufpreiseinschätzung umfasst ca. 30 Seiten. Die Kosten fallen mit rund 1.800 Euro bis 2.400 Euro inkl. Mehrwertsteuer etwas moderater aus. Der exakte Aufwand hängt jedoch vom jeweils zu bewertenden Objekt und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand ab.
  3. Schließlich gibt es noch die Möglichkeit einer mündlichen Kaufpreiseinschätzung. Die Kosten hierfür liegen zwischen 1.200 € bis 1.800 € inkl. Mehrwertsteuer. Die Immobilie wird besichtigt und bewertet, es erfolgt jedoch lediglich eine fernmündliche Kaufpreiseinschätzung (kein Schriftsatz, auch keine Mitteilung per Mail). Die mündliche Kaufpreiseinschätzung bietet sich immer dann an, wenn Sie - aus welchen Gründen auch immer - erst einmal eine Kaufpreiseinschätzung benötigen, um daraus weitere Schritte für sich selbst abzuleiten.
    Zum Beispiel haben Sie einen Steuerbescheid erhalten und wissen nicht recht, ob sich die Beauftragung eines Verkehrswert-/ Marktwertgutachtens zur Vorlage beim Finanzamt für Sie lohnt. Dann können Sie, ggf. in Absprache mit ihrem Steuerberater, die weiteren Schritte planen. Falls Sie anschließend ein Verkehrswert-/ Marktwertgutachtens beauftragen möchten, wird Ihnen dabei selbstverständlich der überwiegende Teil des bereits bezahlten Honorars angerechnet.

Die vorgenannten Preise sind grobe Orientierungswerte, die im Einzelfall abweichen können.

Und nun?

Rufen Sie mich jetzt an oder schicken Sie mir eine Mail! Ein Erstberatungsgespräch ist für Sie selbstverständlich kostenlos! In dieser Erstberatung erfahren Sie, welche Unterlagen ich für die Erstellung Ihres Gutachtens benötige. Danach erhalten Sie ein für Sie unverbindliches schriftliche Angebot und können damit frei entscheiden, ob Sie es annehmen möchten.