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Für die Umsetzung der Reform der Grundsteuer müssen rund 30,9 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens neu bewertet werden. Hinzu kommen 4,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie rund eine Million Fälle, in denen aufgrund der Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage kein Einheitswert vorliegt.Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/9538) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/8910) mit.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 517 (il)
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