NRW: Mietpreisbremse wird aufgehoben!

Nach dem zwischen FDP und CDU abgeschlossenen neuen Koalitionsvertrag für NRW wird die Mietpreisbremse aufgehoben.

Inzwischen ist in zahlreichen Untersuchungen festgestellt worden, dass die Mietpreisbremse nicht nur ihre Wirkung verfehlt hat, sondern im Gegenteil zu drastisch gestiegenen Mieten vor allem in Ballungsräumen führte. Detailliertere Informationen zum Versagen der Mietpreisbremse finden Sie beispielsweise im Artikel der Zeitschrift ImmoCompact vom 25. April 2017.

Im neuen Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 82: „Mietrecht:
Die Mietpreisbremse hat in Nordrhein-Westfalen ihren Zweck nicht erfüllt. Sie hat nicht die Mieten gebremst, sondern private Investitionen in den Wohnungsbau. Um das Angebot auf dem Wohnungsmarkt zu vergrößern und für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, wollen wir private Investitionen wieder attraktiver machen. Dazu werden wir die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung aufheben. Das Bundesrecht enthält bereits einen weitreichenden Mieterschutz. Darüber hinausgehende landeseigene Regelungen sind daher nicht erforderlich. Die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung, die Umwandlungsverordnung werden wir aufheben, das Wohnungsaufsichtsgesetz überprüfen.“

Aus dem weiteren Verlauf des Koalitionsvertrages geht hervor, dass die Mieten nun durch marktwirtschaftliche Impulse in Grenzen gehalten werden sollen. Die wichtigste Maßnahme ist dabei die Schaffung zusätzlichen Wohnraums nicht nur durch die Abschaffung der Mietpreisbremse sondern auch durch Baukostenreduzierungen, die durch die Rücknahme politischer Entscheidungen und Vorgaben der rot-grünen Vorgängerregierung erreicht werden sollen.

Im Zuge der Sozialen Wohnraumförderung soll zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum durch die Weiterentwicklung des Wohnraumförderprogramms des Landes geschaffen werden.