Irreführende Werbung: ImmobilienScout24 muss Bewertungstool abschalten

Das Immobilienportal ImmobilienScout24 muss sein Tool zur Online-Bewertung von Immobilien vom Netz nehmen. Die Richter des OLG München stufen das Tool als irreführende Werbung ein und erließen eine einstweiligen Verfügung . (Quelle: Newsletter ImmoCompact vom 27.06.2018; den vollständigen Artikel des Fachmagazin für die Immobilienwirtschaft ImmoCompact finden Sie hier).

Damit vollzieht sie Rechtsprechung einen Schritt, den Fachleute schon lange erwartet hatten. Ein Immobilien-Eigentümer fragte seinen Immobilien-Gutachter, warum der Sachverständige teurer sei, als das Online-Tool. Er stellte seinem Kunden die passende Gegenfrage. „Nehmen Sie einmal an, Sie wollen nach Boston/USA fliegen. Würden sie in eine Maschine einsteigen, von der sie wissen, dass sie ausschließlich computergesteuert wird oder würden Sie vielleicht doch lieber den etwas teureren Flug in einer Maschine buchen, die von einem menschlichen Piloten geflogen wird?“ In der Immobilienbewertung ist es ähnlich. Die Zahl möglicher wertrelevanter Einflussfaktoren ist so komplex und umfangreich, dass nur ein gut ausgebildeter und erfahrener Immobiliensachverständiger den richtigen Wert treffen kann. Mit einer Rechenmaschine landen Sie, um im vorigen Beispiel zu bleiben, vielleicht 3 km neben dem Flughafen und verfehlen ihr Ziel vielleicht nur ganz knapp. Sie erleben aber dennoch eine Bruchlandung im Wasser.